Nach einem Streit um eine Nacktszene mit Schauspielerin Nastassja Kinski soll der Film „Falsche Bewegung“ von Regisseur Wim Wenders vorerst nicht mehr gezeigt werden. Der Film werde aus allen aktuellen Auswertungsformen zurückgezogen, teilte die Wim Wenders Stiftung mit. „Streaming-, TV- und Vertriebspartner werden angewiesen, den Film nicht mehr öffentlich zugängig zu machen.“
„Als einziger der damals für Falsche Bewegung handelnden Verantwortlichen, der noch da ist, sehe ich, dass Nastassja Kinski damals hätte besser beschützt werden müssen. Dafür bitte ich Dich um Entschuldigung, Nastassja, ohne Wenn und Aber“, heißt es in einer Erklärung von Wim Wenders. „Die vielen Reaktionen, Hinweise und Gespräche der vergangenen Tage haben wesentlich dazu beigetragen, meinen Blick auf die damaligen Ereignisse weiter zu schärfen“, erklärte er weiter.
Man wolle angemessene Umgangsweisen für „strittige Filmwerke des 20. Jahrhunderts“ finden und sich „neuen Lernprozessen und inklusiven Perspektiven“ stellen. Dafür werde man einen breiten Austausch suchen. „Erst danach, auch wenn es länger dauern sollte, und nachdem wir eine einvernehmliche Lösung, auch in Absprache mit Nastassja Kinski, haben vorlegen können, werden wir den Film wieder freigeben.“
Hintergrund ist ein Streit um eine Szene im Film „Falsche Bewegung“ aus dem Jahr 1975, in der die damals 13-jährige Kinski mit nacktem Oberkörper gezeigt wird. Die Schauspielerin bittet Wenders laut eigenen Angaben seit Jahren, die rund zweiminütige Szene zu entfernen. Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte sie kürzlich: „Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war“.
Was Wim Wenders bisher sagte
Wenders hatte beim Deutschen Filmpreis gesagt, er würde die Szene „heute nie mehr so machen“. Seinem damaligen jungen Ich könne er aber keinen Vorwurf machen. Er habe einen Film in seiner Zeit gemacht. Doch es ergebe sich eine Frage, die alle Filmschaffenden angehe: „Wie geht man mit Filmerbe um?“
Dürfe und solle man eine Szene schneiden, wenn sie einer Schauspielerin – „die ich sehr verehrt habe und verehre“ – wehtue? „Kann man einen Film im Nachhinein kürzen?“, fragte Wenders bei der Gala in Berlin. Der Regisseur bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte.
Kinskis Anwalt Christian Schertz hatte Wenders’ Rede als Versuch kritisiert, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen. Da Wenders ein persönliches Gespräch mit Kinski zu der Szene laut Schertz „bereits seit Jahren verweigert“, hatte der Anwalt – vor der jetzigen Mitteilung von Wenders – den Übergang zu formalen juristischen Schritten angekündigt.
Mit Filmen wie „Der Himmel über Berlin“, „Buena Vista Social Club“ und „Perfect Days“ ist Wenders einer der angesehensten Filmemacher Deutschlands geworden. Mit Kinski hatte er auch das Roadmovie „Paris, Texas“ gedreht. Die Deutsche Filmakademie verlieh ihm den diesjährigen Ehrenpreis.
Hinweis: Dieser Artikel wurde nach seiner Erstveröffentlichung um weitere Informationen ergänzt.