Vorläufiges Ende im Rosenkrieg zwischen Thomas Anders und seiner Ex-Frau Nora: Das Landgericht Koblenz verbietet dem ehemaligen Modern-Talking-Sänger, weitere Aussagen über seine Ex-Frau Nora und deren angebliche Verschwendungssucht zu machen. Bereits im November hatten Koblenzer Richter der einstweiligen Verfügung von Nora Balling stattgegeben. Nachdem Anders Einspruch eingelegt hatte, wurde sie nun in zweiter Instanz bestätigt.
Sollte der 49-Jährige entsprechenden Aussagen aus der Autobiografie "100 Prozent Anders" trotz des Verbots weiter machen, droht ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro. Das sogenannte Versäumnisurteil wurde im Wesentlichen aufrechterhalten und nur in einem Punkt aufgehoben, erklärte das Gericht am Freitag. Das Gericht wollte weitere Erläuterungen erst dann äußern, wenn die Prozessbeteiligten über das Urteil informiert wurden. Bei der Verkündung waren weder Anders noch Balling anwesend. Um ein Versäumnisurteil handelte es sich, da Anders im vergangenen Jahr nicht vor Gericht erschienen war.