Verfassungsgerichtshof
Gericht: Kein Zwang für Unis zur Bundeswehr-Kooperation

Die höchsten bayerischen Richter haben ein Urteil zum bayerischen Bundeswehrgesetz gesprochen. (Archivbild) Foto: Matthias Balk/
Die höchsten bayerischen Richter haben ein Urteil zum bayerischen Bundeswehrgesetz gesprochen. (Archivbild) Foto
© Matthias Balk/dpa
Schon bei der Präsentation des bayerischen Bundeswehrgesetzes hagelte es Kritik. Verabschiedet wurde es trotzdem. Nun hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof einen Teil des Gesetzes gekippt.

Die Staatsregierung darf Hochschulen nicht zu einer Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichten. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden und damit einen zentralen Passus im von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) persönlich vorangetriebenen Bundeswehrgesetz gekippt. Die entsprechende Regelung verstoße gegen das in der Bayerischen Verfassung verankerte Rechtsstaatsprinzip und die Wissenschaftsfreiheit "und ist nichtig", heißt es in der Entscheidung mit Datum vom 3. März, die der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt.

Es handle sich um einen offensichtlichen und schwerwiegenden Verstoß gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes, urteilten die Richter. Denn, so wird in der Entscheidung ausführlich dargelegt: Für Bundeswehr und Landesverteidigung ist nun einmal der Bund allen zuständig. Zudem werde "spürbar" in die Wissenschaftsfreiheit der Hochschulen eingegriffen. 

Alle anderen Einwände gegen das Gesetz, die ein Bündnis von mehr als 200 Klägerinnen und Klägern in einer Popularklage vor dem höchsten bayerischen Gericht vorgetragen hatte, ließen die Richter dagegen nicht gelten. Es bleibt also unter anderem dabei, dass Schulen im Rahmen der politischen Bildung enger mit Jugendoffizieren der Bundeswehr zusammenarbeiten sollen.

"Wir bedauern, dass das Gericht die Verpflichtung der Schulen zu Auftritten von Jugendoffizier*innen der Bundeswehr weiterhin zulässt", sagte die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Martina Borgendale. Insgesamt sei die Entscheidung jedoch ein großer Erfolg, "weil sie die Wissenschaftsfreiheit stärkt und Hochschulen nicht gesetzlich zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet werden dürfen".

dpa