Bayerischer Verfassungsgerichtshof

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Polizisten auf Oktoberfest

Verfassungsrichter machen Vorgaben für drohende Gefahr in Bayerns Polizeigesetz

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat der Landesregierung Vorgaben für die im umstrittenen bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) geschaffene Generalklausel zur "drohenden Gefahr" gemacht. Grundsätzlich erklärten die bayerischen Verfassungsrichter in ihrem am Donnerstag verkündeten Urteil die "drohende Gefahr" als Eingriffsmöglichkeit für die Polizei aber als zulässig. Während die Kläger von SPD und Grünen das Urteil als Erfolg für sich werteten, nannte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Entscheidung eine Bestätigung seiner Position.