Die französische Justiz hatte Lidl im Juli 2025 zu einer Entschädigung in Höhe von 43 Millionen Euro an den Konkurrenten Intermarché verurteilt, weil das Unternehmen für Produkte geworben hatte, die nicht überall und 15 Wochen lang verfügbar waren. Dies schreibt eine seit 1992 geltende Regelung vor. Lidl habe sich irreführender Geschäftspraktiken schuldig gemacht, heißt es in dem Urteil des Berufungsgerichts, gegen das Lidl Rechtsmittel eingelegt hat.
Im Zentrum der Anklage standen rund 370 TV-Werbespots aus der Zeit zwischen 2017 und 2023, die Produkte zu einem attraktiven Preis bewarben. Ein Hinweis, in welchen Filialen diese zu finden seien, sei zu versteckt gewesen, urteilten die Richter.
Bislang hat Lidl gut ein Fünftel seines Medien-Budgets für traditionelle TV-Sender ausgegeben. Diese Sparte soll künftig komplett wegfallen. Der öffentliche Sender FranceTV sprach von einem "besorgniserregenden Signal". Das Budget für Werbung in Printmedien will Lidl in Frankreich beibehalten.