Im Juni 2023 starb der langjährige Vermieter des Angeklagten, ohne ein Testament zu hinterlassen. Aus dem Gesetz folgt, dass die einzige Tochter den Verstorbenen ihn allein beerbt. Vermutlich im Dezember 2022 erstellte der 66-Jährige ein Testament, laut dem er selbst Alleinerbe sei. Dazu fälschte er die Unterschrift des Vermieters. Er wusste, dass der Nachlass einige Millionen Euro wert war.
Dem Amtsgericht Rosenheim fiel das gefälschte Testament bei einer Überprüfung auf. Ein Erbschein wurde nicht erteilt. Es stellte schließlich fest, dass die Tochter des Verstorbenen Alleinerbin ist.
Angeklagt war der Mann, weil er eine Fälschung in Höhe von rund 19,5 Millionen Euro begangen haben soll. Laut Urteil waren von einer hypothetischen Erbschaft von rund 15 Millionen Euro aber deutliche Abstriche zu machen, weil der Tochter des Toten ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte der Erbschaft zugestanden hätte. Zudem hätte die Erbschaftsteuer von rund 30 Prozent abgezogen werden müssen.