Das Gericht setzte Verhandlungstage bis zum 19. Dezember an. Die Staatsanwaltschaft sieht in ihrer Anklage kein politisches Motiv. Der 40-Jährige soll demnach vielmehr seit Jahren an einer psychischen Erkrankung leiden und zur Tatzeit womöglich vermindert schuldfähig gewesen sein.
Er fuhr am 3. März mit dem Auto in die Mannheimer Fußgängerzone. Zunächst soll er mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Stundenkilometern zwei Menschen angefahren haben, die Verletzungen erlitten. Nach mehreren hundert Metern soll er mit mindestens Tempo 80 einen Fußgänger angefahren haben, der an der Unfallstelle starb.
Anschließend soll er mit ähnlich hoher Geschwindigkeit in eine Menschengruppe gefahren sein und eine Frau dabei so schwer verletzt haben, dass sie ebenfalls starb. Dann soll er nochmals in eine Menschengruppe gefahren sein und drei weitere Menschen verletzt haben, bevor ein Taxifahrer schließlich die Amokfahrt beendete.