Verurteilt wurden die Männer wegen Verstößen gegen Embargobestimmungen, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereingung sowie Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft taten sich die Beschuldigten ab 2022 zusammen. Demnach sammelten sie 174.000 Euro und leiteten das Geld über Mittelsmänner an den IS weiter. Ein Beschuldigter hatte der Behörde zufolge zuvor separat schon 65.000 Euro transferiert.
Eingeworben wurden die Geldspenden demnach in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Gedacht waren diese für die Aufrechterhaltung der Strukturen des IS nach dessen militärischer Niederlage in Syrien und dem Irak im Lauf des Jahres 2017. Laut Bundesanwaltschaft flossen die Beträge unter anderem an weibliche IS-Mitglieder in kurdischen Lagern.
Die vier Beschuldigten wurden 2024 und 2025 festgenommen, dem IS-Finanzierungsnetzwerk gehörten nach früheren Ermittlerangaben noch weitere mutmaßliche Täter an. Der Prozess begann im Mai 2025, die Angeklagten sind laut Bundesanwaltschaft russische Staatsbürger.