Das Gericht sah es dem Sprecher zufolge als erwiesen an, dass der weitgehend geständige Angeklagte die Taten zwischen 1998 und 1999 beziehungsweise zwischen 2004 und 2011 verübte. Die Opfer waren damals sieben beziehungsweise neun Jahre alt. Der heute 55-Jährige nutzte dabei aus Sicht des Gerichts seine besondere Vertrauensstellung aus.
Der Mann wurde bereits 2024 wegen sexuellen Missbrauchs zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Dabei ging es um den Missbrauch eines ihm anvertrauten Mädchens in fast 230 Fällen zwischen 2017 und 2020. Die damalige Strafe wurde in die jetzige mit einbezogen. Die Sicherungsverwahrung wurde angeordnet, weil eine Sachverständige zu der Einschätzung gelangt war, dass der von dem Mann die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten ausgeht, so der Gerichtssprecher.
Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger. Der Angeklagte muss zudem Schmerzensgeld in Höhe von 53.000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.