Missbrauch bei Schwimmcamp in Sachsen-Anhalt: Strafe für Täter wird neu verhandelt
Die Strafe für einen ehemaligen Aushilfsschwimmmeister eines Freibads in Sachsen-Anhalt, der zwei Jungen sexuell missbrauchte, muss neu verhandelt werden. Die Anordnung der sich an die Haftstrafe anschließenden Sicherungsverwahrung bleibt allerdings bestehen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) laut einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Auch die Feststellungen des Landgerichts Dessau-Roßlau ließ er stehen. Demnach hatte der Mann zwei Kinder im Alter von elf und zwölf Jahren missbraucht. (Az. 6 StR 480/24)