"Die Unternehmen müssen konkret erläutern, welche die wesentlichen Faktoren sind, die bei der Preissetzung berücksichtigt werden und wie sich die Krisensituation auf ihre Preise auswirkt", führte Mundt aus. "Angefordert haben wir darüber hinaus Informationen über die verschiedenen Konzernstrukturen und an welcher Stelle im Konzern genau die Verantwortlichkeiten für den Einkauf von Rohöl und den Vertrieb von Diesel und Ottokraftstoffen liegen."
Die Bundesregierung hatte im Zuge der Spritpreiskrise das Kartellrecht geändert und den Wettbewerbshütern mehr Kontrollmöglichkeiten eingeräumt. Sie müssen nun unangemessene Preise nicht mehr selbst nachweisen, die Mineralölkonzerne müssen sie rechtfertigen. "Das wird die Verfahren erleichtern, aber es bleiben rechtsstaatliche Verfahren, denen entsprechende Ermittlungen und Auswertungen zugrunde liegen", schränkte Mundt ein.
Das Kartellamt könne also nicht nicht Preise beeinflussen. "Wenn Unternehmen gegen die Regeln verstoßen, dann können wir im Nachgang Sanktionen aussprechen", erklärte der Behördenchef. Verstöße müssten dafür weiterhin gerichtsfest nachgewiesen werden.