Hochschulgesetz

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Gedrucktes Grundgesetz

Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich

Eine Gruppe von Professorinnen und Professoren aus Thüringen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des thüringischen Hochschulgesetzes weitgehend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag, dass ihre Rügen überwiegend unbegründet seien. Zwei Regelungen zum Stimmrecht wurden aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (Az. 1 BvR 1141/19)
Gebäude der Humboldt-Universität in Berlin

Karlsruhe: Regelung zu unbefristeten Stellen an Berliner Hochschulen ist nichtig

Eine Regelung des Berliner Hochschulgesetzes zu unbefristeten Stellen für bestimmte Beschäftigte ist verfassungswidrig und nichtig. Sie greife in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft ein, was hier nicht gerechtfertigt sei, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Die Humboldt-Universität hatte mit ihrer Verfassungsbeschwerde Erfolg. (Az. 1 BvR 368/22)