Karlsruhe: Regelung zu unbefristeten Stellen an Berliner Hochschulen ist nichtig
Eine Regelung des Berliner Hochschulgesetzes zu unbefristeten Stellen für bestimmte Beschäftigte ist verfassungswidrig und nichtig. Sie greife in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft ein, was hier nicht gerechtfertigt sei, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Die Humboldt-Universität hatte mit ihrer Verfassungsbeschwerde Erfolg. (Az. 1 BvR 368/22)