Der als "Jean Pormanove" oder "JP" bekannte französische Video-Streamer, mit bürgerlichem Namen Raphaël Graven, war Anfang vergangener Woche während einer Liveübertragung auf Kick gestorben. Seine Todesursache ist bislang nicht geklärt, auch eine Autopsie lieferte den französischen Ermittlern zufolge keine eindeutigen Ergebnisse.
Die Übertragung war vor Gravens Tod bereits seit fast zwei Wochen ununterbrochen gelaufen. Während dieser Zeit habe sich der Streamer von mindestens zwei anderen Männern schlagen, würgen und beleidigen lassen, sagten Internetnutzer, die Teile der Aufnahmen gesehen hatten. Auf den letzten Bildern war demnach zu sehen, wie Graven bewegungslos unter einer Decke lag und ein anderer Mann eine kleine Wasserflasche nach ihm warf.
Nach einer Autopsie schlossen die Ermittler ein Fremdverschulden jedoch aus. Bei der Untersuchung seien lediglich "einige Blutergüsse und verheilte Verletzungen, insbesondere an den unteren Gliedmaßen" festgestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft in der südfranzösischen Stadt Nizza am vergangenen Donnerstag mit.
Die Ermittler leiteten nach eigenen Angaben weitere toxikologische und Zelluntersuchungen ein, um die Todesursache zu ermitteln. Sie wollen auch Zeugenaussagen nachgehen, nach denen Graven während einer Operation im vergangenen Jahr in der Türkei Herzprobleme gehabt haben und bereits an der Schilddrüse behandelt worden sein soll.
Daneben richten sich die Ermittlungen nun auch gegen die Plattform, über die der Livestream verbreitet wurde. Kick habe "nicht alles unternommen, um die Ausstrahlung gefährlicher Inhalte zu stoppen", erklärte Frankreichs Digitalministerin Clara Chappaz am Dienstag. Damit sei ein Gesetz von 2004 zur Regulierung von Online-Inhalten verletzt worden, außerdem könnte Kick gegen das EU-Gesetz für digitale Dienste verstoßen haben.
Bestätigen sich die Vorwürfe, droht dem Unternehmen mit Sitz in Australien eine Strafe von bis zu einer Million Euro. Die Behörden könnten zudem gegen die Verantwortlichen der Firma vorgehen, in Frankreich würden ihnen bis zu zehn Jahre Haft drohen.