Als der Mann die Tür öffnete, sollen die maskierten Männer in die Wohnung eingedrungen sein und ihn laut Anklage mit einer Pistole sowie zwei Messern bedroht haben. Vorausgegangen sei ein Streit. Anschließend sollen sie dem Geschädigten das Mobiltelefon abgenommen und ihn mit einem Messer verletzt haben.
Beim anschließenden Fluchtversuch über den Innenhof habe das Opfer einen der Angeklagten festgehalten und die Herausgabe seines Handys gefordert. Daraufhin sollen beide Angeklagten mindestens achtmal auf ihn eingestochen haben. Ein Messerstich drang ins Herz. Der Geschädigte starb noch am Tatort.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hattte keinen konkreten Antrag gestellt, sich aber für eine Verurteilung wegen Totschlags ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.