Laut dem Urteil bot die Angeklagte ihrem Opfer im Juni 2024 vor der Wohnung eines gemeinsamen Bekannten eine große Tasse mit einem bekannten Kräuterlikör an. In das Getränk hatte sie Medikamente, Morphium und Ecstacy-Tabletten gemischt.
Als der 59-Jährige später in der Einzimmerwohnung - von dem Getränk betäubt - auf einem Sofa einschlief, nahm die Jugendliche ein Frühstücksbrettchen und schlug mindestens fünfmal auf den Kehlkopf des Manns ein.
Er starb an den Verletzungen. Die verweste Leiche entdeckte die Polizei mehrere Tage nach der Tat zufällig, als sie wegen mutmaßlicher Drogendelikten die Wohnung des 50-jährigen Bekannten durchsuchte.
Der mehrfach vorbestrafte Mann wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Weder griff er laut Gericht ein, als die Jugendliche auf die Kehle des Opfers einschlug, noch holte er anschließend Hilfe.
Ursprünglich war die 17-Jährige wegen heimtückischen Mordes angeklagt. Die Heimtücke ließ sich laut der Gerichtssprecherin aber nicht nachweisen.
Die Richter berücksichtigten beim Strafmaß, dass das Mädchen an einer psychischen Erkrankung leidet. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft wegen Mordes beantragt, die Verteidigung drei Jahre.