Nach Angaben der Gerichtssprecherin legte die Beschuldigte Berufung ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Laut Staatsanwaltschaft war die Frau als Versammlungsleiterin auch für Schilder verantwortlich, die bei dem Protest im Stadtteil St. Georg verwendet worden waren. Auf diesen war ebenfalls von einem "Holocaust" im Gazastreifen die Rede.
Der Anklage zufolge verharmloste die Beschuldigte den Holocaust durch ihr Verhalten in strafbarer Weise. Laut Strafgesetzbuch ist dies immer dann der Fall, wenn die Völkermordverbrechen der Nazis öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise bagatellisiert, geleugnet oder gebilligt werden, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Zu dem Prozess kam es, weil die Angeklagte einen in der Sache zunächst gegen sie ergangenen Strafbefehl über 60 Tagessätze nicht akzeptierte. Das zuständige Gericht ordnet in solchen Fällen dann eine öffentliche Hauptverhandlung an. Es verurteilte sie zu 50 Tagessätzen zu je 25 Euro.