Das Landgericht Heidelberg hat einen Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags an seinem Mitbewohner freigesprochen. Notwehr war in dem Fall nicht auszuschließen, wie das Gericht in der baden-württembergischen Stadt am Montag entschied. Der Mitbewohner starb vor zehn Monaten.
Der Anklage zufolge sollen die beiden Männer erst zusammen Alkohol getrunken haben. Dann habe der 1977 geborene Angeklagte seinem Mitbewohner mit einem spitzen Gegenstand in die Brust gestochen. Die Staatsanwaltschaft forderte siebeneinhalb Jahre Haft, die Verteidigung einen Freispruch.