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Justitia

Urteil: Klopfen gegen Wohnungsdecke wegen angeblichen Lärms ist keine Notwehr

Wiederholtes Klopfen einer Mieterin gegen die Decke der über ihr gelegenen Wohnung wegen angeblichen Lärms einer Industrienähmaschine ist keine Notwehr. Laut einem am Montag vom Amtsgericht München veröffentlichten rechtskräftigen Urteil muss die Klopferin 300 Euro Schmerzensgeld an ihre Nachbarin zahlen und Äußerungen über diese unterlassen. Die Frau und ihr Ehemann hatten wegen stressbedingter Folgen des Klopfens geklagt.