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Betriebsausgaben im Vorjahr vor Firmengründung richtig in Steuererklärung angeben
Habe 2014 ein Gewerbe angemeldet wofür ich im Dez. 2013 bereits Ausgaben hatte. Mein Steuerberater meinte letztes Jahr ich sollte diese Ausgaben in der 1. USt.- Voranmeldung auch mitangeben, was ich dann auch getan habe. Nun kann ich mir leider den Steuerberater nicht mehr leisten und weiss nun nicht wie ich das in der St-Erklärung 2014 angeben soll. Hätte ich diese Kosten nicht schon in 2013 in der St-Erklärung unterbringen sollen?
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