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Erbe - Pflichtteil

Nach dem Tod mein Vater steht mir nur mein Pflichtteil zu, den ich bis Heute nie von seiner Frau eingefordert habe.
Meine Frage: Wenn ich aus welchen Gründen auch immer vor meiner Stiefmutter sterben sollte, hat meine Frau keinerlei Anspruch auf meinen Pflichtanteil, oder?
D.h. ich sollte meine Pflichtanteil besser jetzt einklagen/einfordern um meine Familie zumindest etwas besser abgesichert zu wissen und auf eventuelle andere Erbstücke die zwar höherwertig sein könnten, sofern noch etwas vorhanden ist, zu verzichten.
Spatz und Taube. Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Frage beantworten Frage Nummer 3000052458 Frage melden
Antworten (1)
elfigy
Gut wäre noch, wenn wir wüßten, ob du Kinder hast und ob die Stiefmutter leibliche Kinder hat.
Wenn du Kinder hast, so treten sie für den Pflichtteil deines Vaters an deine Stelle, sofern von dem Erbe noch etwas da ist. Deine Frau nicht.
Du schreibst einklagen/einfordern. Kann ich daraus schliessen, dass euer Verhältnis nicht gut ist?
Ich würde dann den Spatz nehmen. Besonders wenn sie eigene Kinder hat. Denen kann sie auch zu Lebzeiten soviel von dem Erbe überlassen, dass es später für dich nicht mehr reicht. Da gibt es auch Fristen. 10 Jahre lang gehen immer 10% der Schenkung in das Eigentum des Beschenkten über.
Es gibt noch eine Möglichkeit, falls die Stiefmutter eine vernünftige Frau mit einem gewissen Anstand ist.
Ihr könnt einen Erbvertrag machen. Ich würde sie fragen, ob sie jetzt den Pflichtteil ausbezahlen will, oder ob ihr einen Erbvertrag machen könnt, entweder Pflichtteil oder gesetzliches Erbteil, in dem deine Frau als deine Nacherbin, ersatzweise eure Kinder benannt werden. Das Erbteil muss dann unbedingt als Vermächtnis benannt werden. Ob das Erfolg hat, hängt wahrscheinlich davon ab, ob sie eigene Kinder hat. Wenn sie noch nicht sehr alt ist, ist es auch riskant, weil sie könnte das Erbe komplett verbrauchen und ihre Kinder dann die Erbschaft wegen Überschuldung ablehnen, weil sie mit dem Vermächtnis beschwert ist.
Du siehst, es gibt viele Möglichkeiten und es ist nicht einfach, eine gute Lösung zu finden.
an deiner Stelle würde ich das Pflichtteil jetzt verlangen und die Sache dann abhaken. Und dann kann sie mit dem Rest selig werden.
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