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Gast

Zaunrecht in Bremen

Zwischen unseren Grundstücken stand ein sehr alter Zaun. Unser Nachbar ließ gerade auf seinem Grundstück Abbrucharbeiten vornehmen, da habe ich gefragt, ob sie bei der Gelegenheit nicht den alten, maroden Zaun entfernen lassen könnten und hinzugefügt, dass wir ja über den Grenzverlauf Bescheid wüssten. Der Zaun gehörte wahrscheinlich zu seinem Grundstück. Unser Nachbar ließ den alten Zaun auch entfernen. Nun haben wir aber einen kleinen Hund und unser Nachbar will keinen neuen Zaun aufstellen lassen. Wir haben einen Kostenvoranschlag für einen neuen Zaun erstellen lassen und ihm gesagt, dass er auch nur die Hälfte (1700 €) bezahlen muss. Unser Nachbar weigert sich jedoch und möchte keinen neuen Zaun. Kann ich dieses jetzt einklagen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000297021 Frage melden
Antworten (5)
DerWissende
Das wird schwierig, da es in Bremen kein gesondertes Nachbarschaftsrecht gibt.
Als grobe Orientierung zieht die Baubehörde in der Hansestadt für Fragestellungen das niedersächsische Nachbarschaftsrecht zu Rate.
Im niedersächsischen Nachbarschaftsrecht gilt das sog. Rechtseinfriedungsgebot, d.h. wenn man vor dem Grundstück steht, ist der Eigentümer für den Zaun auf der rechten Seite seines Grundstückes zuständig. Wenn es Deine rechte Zaunseite ist, kannst Du Zaun auf eigene Kosten aber verfahrensfrei aufstellen lassen. Ansonsten hilft nur der Klageweg.
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DerWissende
Das wird schwierig, da es in Bremen kein gesondertes Nachbarschaftsrecht gibt.
Als grobe Orientierung zieht die Baubehörde in der Hansestadt für Fragestellungen das niedersächsische Nachbarschaftsrecht zu Rate.
Im niedersächsischen Nachbarschaftsrecht gilt das sog. Rechtseinfriedungsgebot, d.h. wenn man vor dem Grundstück steht, ist der Eigentümer für den Zaun auf der rechten Seite seines Grundstückes zuständig. Wenn es Deine rechte Zaunseite ist, kannst Du Zaun auf eigene Kosten aber verfahrensfrei aufstellen lassen. Ansonsten hilft nur der Klageweg.
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DerWissende
Das wird schwierig, da es in Bremen kein gesondertes Nachbarschaftsrecht gibt.
Als grobe Orientierung zieht die Baubehörde in der Hansestadt für Fragestellungen das niedersächsische Nachbarschaftsrecht zu Rate.
Im niedersächsischen Nachbarschaftsrecht gilt das sog. Rechtseinfriedungsgebot, d.h. wenn man vor dem Grundstück steht, ist der Eigentümer für den Zaun auf der rechten Seite seines Grundstückes zuständig. Wenn es Deine rechte Zaunseite ist, kannst Du Zaun auf eigene Kosten aber verfahrensfrei aufstellen lassen. Ansonsten hilft nur der Klageweg.
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DerWissende
Das wird schwierig, da es in Bremen kein gesondertes Nachbarschaftsrecht gibt.
Als grobe Orientierung zieht die Baubehörde in der Hansestadt für Fragestellungen das niedersächsische Nachbarschaftsrecht zu Rate.
Im niedersächsischen Nachbarschaftsrecht gilt das sog. Rechtseinfriedungsgebot, d.h. wenn man vor dem Grundstück steht, ist der Eigentümer für den Zaun auf der rechten Seite seines Grundstückes zuständig. Wenn es Deine rechte Zaunseite ist, kannst Du Zaun auf eigene Kosten aber verfahrensfrei aufstellen lassen. Ansonsten hilft nur der Klageweg.
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rayer
Auch wenn die Antwort 4 X eingegeben wurde, es gibt ein Recht auf Einfriedung mit einem Zaun. Eine Pflicht besteht nicht.
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