Führerscheinentzug auch wenn nicht gefahren wird?
Wird bei einem Autofahrer der Konsum von Cannabis und Alkohol festgestellt, kann die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein einziehen. Es ist nicht notwendig, dass der Betroffene ein Verkehrsdelikt begangen hat, etwa berauscht gefahren ist. Die Behörde könne davon ausgehen, dass der Betroffene auch berauscht ins Auto steigen würde. Diese Vermutung sei ausreichend, entschied das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen 3 C 32.12).