Janngig2
Für wen gilt denn die gemeinsame Steuerveranlagung? Nur für Ehepaare, oder auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften? Und was ist dabei zu beachten?
Antworten (4)
Nur für Ehepaare. Was dabei zu beachten ist? Sie tragen beide Ihre Daten in die Steuererklärung ein.
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Nur Ehepaare werden gemeinsam zur Steuer veranlagt. Es gibt verschiedene Steuerklassen, die je nach individueller Einkommenslage gewählt werden können. Wenn beide etwa gleich viel verdienen, sollten beide die Steuerklasse IV nehmen. Wenn einer viel mehr als der andere verdient, sollte die Kombi Steuerklasse III (Vielverdiener) / V (Wenigverdiener) gewählt werden.
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Es gubt zwar viele Bereiche, in denen die sogenannten eingetragenen Lebensgemeinschaften, also gleichgeschlechtliche Partnerschaften, der Ehe gleichgestellt sind, das Steuerrecht gehört aber bislang noch nicht dazu. Das heißt, dass beide wie Ledige behandelt werden und ihre Steuererklärung daher getrennt machen müssen.
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Diese gilt nur für Ehepaare. Für gleichgeschlichte Partnerschaften nicht. - Eine "Ehe" wäre notwendig. Es sind Überlegungen anzustellen, was das Einkommen der Ehepartner betrifft. So können durch Zusammenlegung Steuergelder gespart werden, oder auch nicht.
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