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Gast

hunderecht. schutzvertrag rechte ?

Ich habe vor einem Monat einen jungen Hund von einer Familie gekauft und einen schutzvertrag unterschrieben. Der Hund hat einen nabelbruch der operiert werden muss. Jetzt will die vorbesitzerin sich den Hund wiederholen und ihn zu ihrem eigenen Tierarzt in eine andere Stadt bringen. Sie meinte auf Grund des Vertrages wäre das ihr recht und sie kommt einfach übermorgen und nimmt sie mit. Darf sie das? Sie meinte ihr Anwalt rät ihr dazu.
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Antworten (7)
Opal
Was soll ich mir unter einem Schutzvertrag vorstellen???. Du hast den Hund käuflich erworben, die Eigentumsrechte sind damit auf dich übergegangen und es ist wie ich das sehe dein Hund. Also auch dein Risiko wenn er operiert werden muß.
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elfigy
Grundsätzlich sind Schutzverträge gültig. Die Frage hier ist aber, ob das Recht , einen Tierarzt ihrer Wahl, von der Verkäuferin ausdrücklich so im Schutzvertrag steht.
Meist ist das mehr allgemein geregelt.
Wenn das nicht ausdrücklich so geregelt ist, teile ihr mit, dass du den Tierarzt selbst aussuchst und sie gar nicht erst anreisen braucht. Du musst ihr ja auch nicht öffnen.
Dass sie einfach kommt und den Hund mitnimmt, setzt ja voraus, dass du ihr die Türe aufmachst. Ich nehme an, sie hat keinen Hausschlüssel von dir.
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Opal
Hab mir son Schutzvertrag mal angeschaut. da könnte der vorherige Besitzer aufgrund von § 4 (Der / Die Empfänger/in des Tieres / der Tiere gestattet dem vorherigen Besitzer, jederzeit und wiederholt den Ort und die Art der
Haltung des Tieres/der Tiere zu besichtigen und dazu das Haus / dieWohnung zu betreten. Stellt der vorherige Besitzer Haltungsfehler
fest, ist er berechtigt, das Tier/die Tiere zurückzunehmen, sofern der Halter die Behebung dieser Fehler verweigert oder es aus
sonstigen Gründen nicht zumutbar ist, das Tier/die Tiere beim Halter zu belassen) schon Druck auf Gast 82236 ausüben.
Warum hast du son Shice unterschrieben???
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machine
@Opal: Ein Schutzvertrag ist kein rechtlich abgesichertes Standardformular, sondern kann formlos und individuell aufgesetzt werden. Da der Gast anscheinend nicht weiß, was er unterschrieben hat und den Vertragstext hier nicht mitteilt, kann ihm nicht geholfen werden. In solchen Fällen soll das Anmelden in der WC schon Wunder bewirkt haben.
Schönes Wochenende, have a nice Pils.
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Opal
Prost, primuinterpares hehehe
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machine
@Opal: Bestätigt! Wenn das elfigy wieder erfährt...
Cu
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Meyerhuber
Ich dachte immer, ein Hund ist, formal jusristisch, eine Sache (ein Ding). Kann ich auch so einen Schutzvertrag beim Verkauf eines Autos (=Sache) abschließen und dann dem neuen Besitzer vorschreiben in welche Werkstatt er zur Inspektion zu gehen hat und wenn er das nicht macht, nehme ich Ihm das Auto wieder ab?
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