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Gast

Ist das rechtens?

Ich wurde im Mai - Dez 2012 Arbeitslos, ohne Bezüge und Leistungen. Meine Krankenversicherung wurde bei der Arbeitslosigkeit also nicht bezahlt, dann auch automatisch gekündigt.
Die KK hat mir einen Fragebogen zugeschickt, worin ich angeben musste, was ich in dem Zeitraum von Mai-Dez gemacht habe.
Nun haben die mich rückwirkend krankenversichert und wollen von mir rund 6.000€ haben !!
Da es Pflicht ist, eine KV zu haben, gibt es doch bestimmt einen vorgeschrieben Satz , für diesen Fall oder?
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Antworten (2)
elfigy
Ich halte 6000.-€ auch für nicht möglich. Stelle die Frage nochmal und schreibe genaueres, wie sich diese Summe zusammensetzt. Du kannst ja die Vorgeschichte weglassen, die kennen wir jetzt schon.
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Dr.Sloane
Ja, es gibt einen vorgeschriebenen Beitragssatz, der sich grundsätzlich aus den Einnahmen und weiteren Kriterien errechnet. Lass dir von deiner KK genau erklären, wie sich der Betrag zusammensetzt.
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