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Kündigungsfristen eines offiziellen Mietvertrages

Wir haben mit einem ganz offiziellen Mietvertrag im August 2002 eine Wohnung vermietet. Gemäß diesem Vordruck ist eine Kündigungsfrist von 9 Monaten vorgeschrieben, wenn seit der Überlassung der Wohnung 8 Jahre vergangen sind. Trifft das heute auch noch zu, oder haben sich die Gesetze geändert?
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