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Gast

Rentenbeiträge bei Haft

Wer zahlt die Rentenbeiträge, wenn man in Haft kommt, oder sind diese Zeiten dann
eine Lücke im Rentenverlauf ?
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Antworten (2)
Bumms
Tolle Frage. In einem deutschen Gefängnis wird es dir doch hoffentlich nicht schlecht ergehen. Hol dir die verlorene Zeit doch einfach durch harte und rechtschaffene Arbeit nach der Entlassung wieder rein. Sorge bitte selber (mit ehrlicher Arbeit) für deine Zukunft und frage nicht nach dem Steuerzahler der dich versorgen soll.
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bh_roth
Statt dummer Beiträge:
Sozialversicherung der Gefangenen
Krankenversicherung nein
Rentenversicherung nein
Arbeitslosenversicherung ja
Unfallversicherung ja
Strafgefangene, die nicht Freigänger mit freiem Beschäftigungsverhältnis sind, sind nicht krankenversichert. Die Gefangenen selbst werden im Gefängnis ärztlich versorgt.

Beiträge zur Rentenversicherung werden nicht gezahlt. Die Jahre der Inhaftierung fehlen (trotz geleisteter Arbeit) für den Rentenanspruch.

Die Paragraphen zur Regelung der Kranken- und Rentenversicherung wurden aus Kostengründen niemals in Kraft gesetzt (s. § 198 Abs. 3 StVollzG).

Gefangene sind arbeitslosenversichert. Sie haben nach der Entlassung Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie sich arbeitslos melden und während der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate gearbeitet haben (s. § 142 SGB 3, § 143 SGB 3).
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