Trotz bestehender 20%iger invaliden Rente der Berufsgenossenschaft zum Ärztlichen Dienst der Arge?
Muß ich trotz bestehender Berufsgenossenschaftsrente auf unbestimmte Zeit noch zum ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur? Es steht doch schon alles in den Gutachten der BG welchen Grad der Behinderung besteht und welche Einschränkungen oder welche Zeit und wie und was ich noch arbeiten oder machen kann. Was will da so ein Allgemeinmediziner der Arge noch feststellen?
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