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Gast

Urlaub während Betriebsferien

Guten Tag, ich arbeite als Minijobber in als Servicekraft (Befülle Kaffeeautomaten in einer Firma). Hier arbeite ich in einer Woche drei Tage und in der anderen Woche zwei Tage. Jetzt war es so, dass an Weihnachten Betriebsferien waren und mir deshalb zwei Tage Urlaub von insgesamt 10 Tagen abgezogen wurden. Es ist grundsätzlich hinterlegt, dass ich Dienstags und Donnerstags arbeite, obwohl es jede zweite Woche auch Montag, Mittwoch und Freitag ist. Es wurde der 24.12/31.12. als einen Tag abgezogen, weil dies der Dienstag war.

Ist das denn so zulässig, weil es könnte ja auch die Woche mit den drei Tagen gewesen sein?

Wie ist so etwas denn generell zu handhaben?

Viele Grüße
Petra
Frage beantworten Frage Nummer 3000295890 Frage melden
Antworten (2)
ingSND
Leider schreibst Du nicht, wie lange die Betriebsferien waren.
Die meisten Firmen, die ich kenne, haben wenn, dann zwei komplette Wochen zugemacht.
Du arbeitest abwechselnd Di/Do und Mo/Mi/Fr. Leider wissen wir auch hier nicht, welche Schicht in der Weihnachtswoche war. Also gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Di/Do in der Weihnachtswoche
Wenn Heiligabend als halber Tag gerechnet wird (muss nicht, ist aber in vielen Tarifverträgen so festgelegt), dann brauchst Du hier einen halben Tag Urlaub. In der Silvesterwoche ist der Mi ein Feiertag, Du brauchst für Mo und Fr je einen Tag. In der Summe sind das 2 1/2 Tage.
b) Mo/Mi/Fr in der Weihnachtswoche
Dann brauchst Du für Mo und Fr je einen Urlaubstag, in der anderen Woche für Di einen halben und für Do einen ganzen, in der Summe sind das 3 1/2 Tage.
Möglichkeit c)
Eine weitere Möglichkeit, wie der AG vorgehen könnte, ist schlicht zu sagen: das sind zehn Wochentage, davon drei Feiertage plus zwei halbe Feiertage, sind also sechs Urlaubstage für eine Vollzeitkraft.Du arbeitest im Schnitt 2 1/2 Tage, das wäre dann die Hälfte, also drei Tage.
Fazit:
Wie ich es auch drehe und wende: mit zwei Urlaubstagen kommst Du da richtig gut weg.
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ingSND
Und was ist, wenn es nicht zwei Wochen waren, sondern nur bis zum 01.01.25 und am Donnerstag wieder ein Arbeitstag war?
- dann werden für a) 1,5 Urlaubstage gebraucht, für b) 2,5 Tage und für c) 2 Tage

Auch das wäre nur für a) nicht ganz fair. Das kannst jetzt nur Du beurteilen.

Es gibt da keine festen generellen Regeln für die Durchführung für Teilzeitkräfte. Sie müssen nur klar kommuniziert werden und für alle in einem Unternehmen grundsätzlich gleich sein.
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