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VikBrownn

Verstößt eine Insolvenzliste im Internet im Zweifel nicht gegen Datenschutzbestimmungen?

Frage Nummer 27729

Antworten (4)
Heraklit1970
Da man immer irgendetwas in Zweifel ziehen kann (insbesondere den Datenschutz): Ja!
antwortomat
So lange es Firmendaten betrifft nein.
Die Datenschutzgesetzte beziehen sich ausschließlich auf personenbezogene Daten.
MikoBlankito
Im Zweifel wohl nicht, denn dann gäbe es solche Listen wohl nicht. Und schließlich müssen die Gläubiger die Möglichkeit haben, über die Insolvenz Kenntnis zu erlangen, denn nicht alle Schuldner haben einen kompletten Überblick über ihre Gläubiger, und wer seine Forderung nicht anmeldet, geht im Zweifelsfall leer aus...
Elke Werner
Insolvenzen sind immer öffentlich. Denn es geht ja jeden, der mit demjenigen eine Geschäftsbeziehung eingehen könnte, etwas an, ob der auch über die finanziellen Mittel verfügt. Die Liste muss aber neutral und ohne Kommentare bleiben. Schmähungen oder Anprangerungen sind nicht erlaubt.