Nicopfiffu
Welche Regelungen gibt es für die Bootskennzeichnung auf Binnengewässern? Sind die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
Antworten (3)
Die Kennzeichen können sich zwar von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, die Kennzeichnungspflicht ist aber durch die Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch) geregelt, die bundesweit gilt. Die Kennzeichen müssen deutlich sichtbar und lesbar sein.
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Seit 1995 wird das über die Kennzeichenverordnung (KIFzK\I-BinSch) geregelt. Demnach müssen alle Sportbotte, bis auf wenige Ausnahmen, entsprechend gekennzeichnet sein. Beantragt werden kann das Kennzeichen bei jedem Wasserschifffahrtsamt (WSA), die entsprechenden Unterlagen zum Boot und zum Eigentum müssen vorgelegt werden.
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Nach der "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen" (Kleinfahrzeug-Kennzeichnungsverordnung Binnen vom 21. Februar 1995, BGBl I, Seite 226) sind Bootspapiere und -kennzeichen Voraussetzung für das Befahren von Binnenwasserstrassen. Es gibt einige Bundesländer und Landkreise, die eigene Kennzeichen anbieten.
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