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Gast

Wer ist Anlieger an einem Fußweg?

Wir wohnen in einem Haus, das an einer Straße liegt zu der wir Zugang haben. An unserer Grundstückseite liegt ein Gehweg. Dass wir hier Anlieger sind, ist klar.
Quer zu dieser Straße verläuft zwischen zwei Häusern ein öffentlicher Fußweg zu dem beide Häuser keinen Zugang haben.
Diese Situation ist m. E. in § 15 Abs. 1 des Straßengesetzes nicht eindeutig geregelt.
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