Werbung müsste besser reglementiert werden.
Die Gehälter der Influencer sind irre. Ärzte ürfen z.B. keine Werbung machen. Werbung für eigene und fremde ge- werbliche Tätigkeiten oder Produkte im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit ist ausdrücklich untersagt (§ 27 Abs. 3 S. 4 MBO-Ä). Patienten sollen darauf vertrauen können, dass sich der Arzt nicht von kommerziellen Interessen leiten lässt.
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