Antworten (3)
Eltern schulden Kindesunterhalt in Natural- und Barleistungen. Letztere werden nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Ab einem Netto-EK von mehr als 5.100,- des Unterhaltspflichtigen (=1.800,- Unterhalt mtl. ) wird individuell berechnet - und da sollte auch ein Steuerberater für Verhandlungen drin liegen...
Melden
Unter anrechenbarem Einkommen versteht man weitgehend alle Einkommensarten; Kindergeld, Sozialhilfe, Pflegegeld usw. Ob der Kindesunterhalt anrechenbar ist, was du wohl wissen willst, wie ich denke, ergibt sich aber gänzlich aus der konkreten Situation.
Melden