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Gast

Wohnungsmängel

Ich habe vor einem Jahr von meiner Chefin eine Wohnung bezogen, diese Wohnung hatte beim Einzug schon etliche Mängel, habe diese Mängel aber nicht mit ihr besprochen/gezeigt. Jetzt bin ich seit eine Woche aus der Wohnung raus und meine Chefin hat die Wohnung begutachtet, und jetzt soll ich für die alten Schäden die nicht von mir stammen bezahlen. Ist das recht?
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Antworten (3)
Bester
Ja, Dein Fehler. Übernahmeprotokoll fertigen, und die Sache wäre aus der Welt.
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Opal
Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Du hast den Fehler gemacht Mängel beim Einzug nicht schriftlich niedergelegt und deiner Chefin/Vermieterin vorgelegt bzw. gemeinsam die Mängel aufgenommen zu haben. Nun stehst du doof da. Im Nachhinein festzustellen ob die Mängel schon vor deinem Einzug bestanden haben dürfte denke ich schwierig werden.
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elfigy
Die einzige Chance, die du hast ist, wenn du evtl. Zeugen dafür hast, dass die Mängel bereits bestanden. Wenn du die hast, würde ich es damit versuchen. Wenn nicht, bleibst du wohl auf den Renovierungskosten sitzen. Gut merken für den nächsten Mietvertrag ! Gutgläubigkeit hat schon manchem einen Haufen Geld gekostet.
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