Eigentümerversammlung

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Nie wieder... ...Miete zahlen

Vier von fünf Bundesbürgern würden ihrem Vermieter am liebsten gleich morgen kündigen. 22 Gründe, warum Sie es tun sollten.
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Verbrauchertipp Bundesgerichtshof stärkt Wohnungseigentümer

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat seine Rechtsprechung zum Thema Eigentumswohnungen in einem wichtigen Punkt um 180 Grad gedreht. Bisher können nach dem Wohnungseigentumsgesetz nur bestimmte, weniger gewichtige Fragen per Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung entschieden werden - mit der Folge, dass sich auch der überstimmte Eigentümer daran halten muss.