Verbrauchertipp
Bundesgerichtshof stärkt Wohnungseigentümer
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat seine Rechtsprechung zum Thema Eigentumswohnungen in einem wichtigen Punkt um 180 Grad gedreht. Bisher können nach dem Wohnungseigentumsgesetz nur bestimmte, weniger gewichtige Fragen per Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung entschieden werden - mit der Folge, dass sich auch der überstimmte Eigentümer daran halten muss.