Mitwirkungspflicht

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Eine Außenansicht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)

Mitwirkungspflicht Bamf bestellt Zehntausende Flüchtlinge zur Befragung ein

Seit knapp einem Jahr sind Flüchtlinge verpflichtet, persönlich zu erscheinen, wenn über eine Verlängerung des Schutzes in Deutschland entschieden wird. Da, wo der Fall aus Sicht des Flüchtlingsamtes klar ist, wird allerdings auf die persönliche Befragung verzichtet.