Musterfeststellungsklage

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BGH verhandelt über Rückzahlung von Kontogebühren

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über die Rückzahlung von Kontoführungsgebühren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte eine Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse angestrengt, der sich nach Angaben der Verbraucherschützer etwa 1200 Menschen anschlossen. Die Sparkasse hatte 2016 die Gebühren bei Girokonten verändert, ohne zuvor die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einzuholen. (Az. XI ZR 45/24)
100-Euro-Scheine

Vergleich nach Musterverfahren: Sparer sollen Zinsnachzahlungen bekommen

Mögliche Zinsnachzahlung für zahlreiche Sparer: Nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wegen der Berechnung von Zinsen hat sich die Stadtsparkasse München auf einen Vergleich mit den Verbraucherschützern geeinigt. "Rund 2400 Prämiensparer:innen bleiben von einer längeren gerichtlichen Hängepartie verschont und erhalten stattdessen unkompliziert Geld nachgezahlt", erklärte der vzbv am Montag. Das Gericht genehmigte den Vergleich nach eigenen Angaben. Nun müssen die Verbraucher noch zustimmen.