Reform des Vergewaltigungsparagrafen 177
Ein "Nein" reicht als Widerstand
Muss eine Frau um sich schlagen, um ihre Vergewaltigung abzuwehren? Bislang ja. Künftig soll es reichen, wenn sich das Opfer verbal gewehrt hat, um den sexuellen Übergriff vor Gericht zu bringen.