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"Mein Kampf" Landgericht verbietet Veröffentlichung von Hitler-Buch

Rückschlag für die "Zeitungszeugen": Das Landgericht München hat die Veröffentlichung von Auszügen aus "Mein Kampf" verboten. Der Verlag machte schon vor dem Urteil einen Rückzieher. Eine Broschüre zum Buch soll am Donnerstag erscheinen - allerdings mit unleserlichen Zitaten.
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"Zeitungszeugen" Nachdruck von NS-Blättern teils erlaubt

Nazi-Zeitungen, deren Urheberrecht nach 70 Jahren abgelaufen ist, dürfen nachgedruckt werden. Dies ist damit auch der Wochenzeitung "Zeitungszeugen" erlaubt, die Nachdrucke von NS-Blättern als historiscje Dokumente beilegt. das bayerische Finanzministerium, Halter der Urheberrechte von Nazi-Blättern, hatte die Nachrucke stoppen lassen.