"Zeitungszeugen"
Nachdruck von NS-Blättern teils erlaubt
Nazi-Zeitungen, deren Urheberrecht nach 70 Jahren abgelaufen ist, dürfen nachgedruckt werden. Dies ist damit auch der Wochenzeitung "Zeitungszeugen" erlaubt, die Nachdrucke von NS-Blättern als historiscje Dokumente beilegt. das bayerische Finanzministerium, Halter der Urheberrechte von Nazi-Blättern, hatte die Nachrucke stoppen lassen.