Im Rechtsstreit mit dem früheren Warburg-Bankchef Christian Olearius hat die "Süddeutsche Zeitung" einen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) errungen. Der BGH entschied am Dienstag, dass die Zeitung in einem Artikel über den Cum-Ex-Skandal Auszüge aus Olearius' Tagebüchern veröffentlichen durfte. Das zuvor von Gerichten in Hamburg ausgesprochene Verbot der Veröffentlichung wurde aufgehoben. (Az. VI ZR 116/22)