Kommunale Amtsblätter dienen der Bekanntmachung amtlicher Mitteilungen. In ihnen wird unter anderem über neue Verwaltungsvorschriften, Sitzungs- und Wahltermine sowie die Auslage neuer Bebauungspläne informiert. Laut Gericht verbietet die Gemeindeordnung der Stadt Freiburg dagegen aus Gründen der Neutralität, das von der Gemeinde regelmäßig herausgegebene Amtsblatt für Wahlwerbung oder allgemeine parteipolitische Stellungnahmen zu benutzen.
Um eine solche handelte es sich dem nun veröffentlichten Urteil bei dem von der AfD eingereichten Text. Er habe lediglich einleitend auf einen Bericht des örtlichen Wochenblatts zu einem Vorfall verwiesen, um sich danach mit Grenzkontrollen, Abschiebungen und bundesweiter Kriminalitätsstatistik zu befassen.
Zudem habe er Wahlwerbung für die AfD enthalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ist möglich. Die AfD stellt im Freiburger Gemeinderat zwei von 48 Stadträtinnen und Stadträten. Stärkste Partei dort sind die Grünen mit 13 Vertretern.