"Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch" prangt über den gut 400 Seiten des Verfassungsschutz-Gutachtens zur AfD. Es ist damit als Geheimdokument eingestuft, dessen "Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann", wie es im Sicherheitsüberprüfungsgesetz heißt.
Der Verfassungsschutz hatte in einer Pressekonferenz und per Pressemitteilung zwar über zentrale Ergebnisse seiner Prüfung informiert, das gesamte Gutachten jedoch nicht zur Verfügung gestellt. Dennoch gelangte es in Teilen oder in Gänze an mehrere Medien, die in der Folge ausführlich über dessen Inhalt berichteten. (Lesen Sie dazu hier im stern: "Verfassungsschutz-Gutachten: Darin liegt die größte Gefahr durch die AfD".)
"Netzpolitik.org" veröffentlicht AfD-Gutachten
Jetzt gingen Journalisten des Portals "Netpolitik.org" einen Schritt weiter. Sie veröffentlichten den gesamten Wortlaut des Dokuments im Internet. "Nur so können sich die Leser, aber auch andere Journalisten ein eigenes Bild machen", erklärte Markus Reuter, einer der verantwortlichen "Netzpolitik"-Redakteure dem stern. Reuter kritisierte, dass zu wenige Medien diesen Weg gegangen seien.
Die Verfassungsschutz-Analyse sei ein "wichtiges Dokument der Zeitgeschichte", argumentierten die Macher des Portals. Der Bericht zerstöre die "Mär von der ganz normalen demokratischen Partei" und gehöre "in die Öffentlichkeit und nicht in einen Panzerschrank". Einer der Gründe dafür: "Dass ein Geheimdienst eine politische Partei beobachtet, ist ein harter Eingriff in einer Demokratie. Gerade deshalb müssen die Erkenntnisse öffentlich verhandelt werden. Wo Behörden Transparenz verweigern, müssen Medien diese Informationen öffentlich machen, auch entgegen staatlicher Geheimnistuerei."
In der Bundesregierung stieß das Vorgehen der Journalisten erwartungsgemäß auf wenig Gegenliebe. Es sei "bedauerlich, wenn solche Unterlagen die Öffentlichkeit erreichen", so ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Sollte es Anhaltspunkte dafür geben, dass strafrechtliche Konsequenzen erforderlich seien, dann würden diese auch eingeleitet. Es blieb unklar, gegen wen sich diese richten könnten. In Frage kommen etwa der Vorwurf des Landesverrats gegen die Journalisten oder des Verrats von Dienstgeheimnissen gegen Behördenmitarbeiter. Der Sprecher räumte ein, nicht zu wissen, wie das Gutachten an die Journalisten gelangt ist. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wollte sich zu dem Vorfall nicht äußern.
Die AfD will in jedem Fall juristische Schritte einleiten. In der Parteizentrale werde derzeit eine Strafanzeige vorbereitet, wie ein Sprecher der Partei auf stern-Anfrage mitteilte. Gegen wen sie sich in erster Linie richten soll, konnte er nicht sagen.
Partei kritisiert Verfassungsschutz
Die Partei nutzte die Veröffentlichung indes, um dienstrechtliche Folgen für den erst kürzlich eingesetzten Geheimdienstchef Thomas Haldenwang zu fordern. "Als oberster Behördenleiter muss Herr Haldenwang die Konsequenzen dafür tragen, dass offensichtlich durch Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine vertrauliche Verschlusssache gezielt an die Medien gegeben wurde", sagte AfD-Vize Georg Pazderski. Fraktionschefin Alice Weidel nannte das mögliche Durchstechen des Papiers an die Medien ein "fragwürdiges Manöver" und brandmarkte das Gutachten als "dünn und unseriös".
"Netzpolitik"-Gründer Markus Beckedahl erklärte dazu mit ironischem Unterton bei Twitter: "Die AfD ist sehr empört, dass wir das Verfassungsschutzgutachten zu ihrer Demokratie- und Verfassungsfeindlichkeit online gestellt haben. Das tut uns leid. Wir dachten, die AfD freut sich darüber, wenn sich mehr Menschen zum Thema informieren können."
Etwaigen rechtlichen Schritten – ob von Seiten der Bundesregierung oder der AfD – sehen die "Netzpolitik"-Journalisten gelassen entgegen. Es bestehe ein großes öffentliches Interesse an dem Dokument, teilte Redakteur Markus Reuter dem stern mit. Dass "die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder" durch die Veröffentlichung Nachteile erleiden könnten, wie es die Einstufung als Verschlusssache befürchten lässt, kann der Journalist nicht erkennen. "Ganz im Gegenteil", so Reuter. "Nachkriegsdeutschland hat schon einige rechte, rechtsradikale und rechtsextreme Parteien erlebt, aber noch nie seit dem Zivilisationsbruch Holocaust hatten Rechtsradikale so viel Macht und Ressourcen wie heute. Wie die bundesdeutsche Demokratie auf die AfD reagiert, ist eine der zentralen Fragen unserer Zeit."
"Für die Veröffentlichung des Originaltextes werden wir notfalls auch vor Gericht einstehen", bekräftigte er die Haltung seiner Redaktion.
Bereits 2015 leitete der damalige Generalbundesanwalt Harald Range mit Wissen der Bundesregierung ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen Journalisten des Portals ein. Zuvor wurden dort Teile einer vertraulichen Verschlusssache des Verfassungsschutzes zur Internet-Überwachung veröffentlicht. Journalistenverbände sahen in dem Vorgehen der Ermittler einen massiven Angriff auf die Pressefreiheit, es gab Demonstrationen und Solidarisierungsaktionen. Im Zuge der öffentlichen Diskussion wurde Range in den Ruhestand versetzt. Auch der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, geriet seinerzeit unter Druck, durfte jedoch im Amt bleiben.
Quellen:Sicherheitsüberprüfungsgesetz, "Netzpolitik.org", Alice Weidel bei Facebook, Markus Beckedahl bei Twitter, Nachrichtenagentur DPA