Triumph für Herzogin Meghan: Wer am vergangenen Sonntag die Titelseite des britischen Boulevardblatt "Mail On Sunday" sah, der las darauf, dass sie den Gerichtsstreit gegen die Zeitung gewonnen hat. Die Frau von Prinz Harry hatte geklagt, weil ein privater Brief an ihren Vater, mit dem sie zerstritten ist, veröffentlicht worden war. In einer knappen Meldung räumte die Verlagsgruppe Associated Newspapers nun die Niederlage ein - weil es das Gericht so anordnete.
Das Gericht habe der Herzogin von Sussex Recht gegeben. "Das Gericht hat festgestellt, dass Associated Newspapers ihr Urheberrecht verletzt hat, indem Auszüge aus ihrem handschriftlichen Brief an ihren Vater in der 'Mail on Sunday' und bei 'Mail Online' veröffentlicht wurden", ist zu lesen. Es wurde ein finanzieller Ausgleich vereinbart, heißt es außerdem. Wie hoch der ausfällt, ist nicht bekannt. Doch allein die Anwaltskosten von Meghan sollen fast zwei Millionen Dollar betragen - und diese müssen vom Verlierer übernommen werden.
Herzogin Meghan siegt vor Gericht - doch es gibt keine Entschuldigung
Ein Richter am Londoner High Court hatte schon im Februar den handgeschriebenen Brief als "persönlich und privat" und die Veröffentlichung daher als rechtswidrig eingestuft. Der Verlag wollte das nicht hinnehmen und ging in Berufung. Er stützte sich unter anderem auf die Zeugenaussage des ehemaligen PR-Beraters der Herzogin, Jason Knauf. Dieser sagte aus, Meghan habe den Brief in dem Bewusstsein verfasst, dass sein Inhalt durchsickern könnte. Doch das Berufungsgericht folgte vor kurzem der Einschätzung der Vorinstanz. Er halte "die Entscheidung des Richters aufrecht, dass die Herzogin vernünftigerweise erwarten konnte, dass ihr Privatleben respektiert wird", erklärte der Berufungsrichter.
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Und so konnte sich Meghan nun immerhin über die Richtigstellung freuen. Was jedoch fehlt ist eine Entschuldigung für die Verletzung ihrer Privatssphäre. Das hatte die 40-Jährige vor Gericht explizit eingefordert, doch der Verlag sah davon ab.
Quellen: "Daily Mail", "The Hollywood Reporter"