Malte Heise

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Prozess Mitjas Mörder geht in Revision

Uwe K., der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des kleinen Mitja, hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Sein Verteidiger erklärte, dass K. damit aber nicht die Verurteilung wegen Mordes und die lebenslange Haft angreife, sondern die zusätzlich verhängten Strafen.
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Mitja-Prozess "In diesem Verfahren gibt es keine Sieger"

Uwe K. hat unbestreitbar den kleinen Mitja vergewaltigt und getötet, dafür ist er vom Landgericht Leipzig mit dem Urteil "lebenslänglich" bestraft worden. Die gleichzeitig verhängte lebenslange Sicherheitsverwahrung ist aber gar nicht so endgültig, wie sie scheint.
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Mitja-Prozess "Werde den mir auferlegten Weg gehen"

Geht es nach Staatsanwaltschaft und Nebenklage, bleibt Uwe K. für die Vergewaltigung und Ermordung des kleinen Mitja den Rest seines Lebens hinter Gittern. K.'s Anwalt aber warb dafür, seinem Mandanten "nicht jede Perspektive zu nehmen".
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Mitja-Prozess "Der Junge hatte Panik und Todesangst"

Uwe K. ist voll schuldfähig. Das bestätigt das psychiatrische Gutachten, das vom Mörder des kleinen Mitja angefertigt wurde. Obwohl er stark alkoholisiert war, wusste er genau was er tat, betonte der Gutachter. Die pädophilen Neigungen des Uwe K. seien zudem "sehr ausgeprägt".
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Mord an Mitja Die Rache der Frauen des Uwe K.

Sein Anwalt bezeichnet den geständigen mutmaßlichen Mörder des kleinen Mitja als "gutmütig" und "liebenswürdig". Doch mit ihren Auftritten trugen Ex-Frau und Ex-Freundin von Uwe K. dazu bei, dieses Bild zu demontieren - jede auf ihre ganz eigene Art.