Mitja

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Prozess Mitjas Mörder geht in Revision

Uwe K., der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des kleinen Mitja, hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Sein Verteidiger erklärte, dass K. damit aber nicht die Verurteilung wegen Mordes und die lebenslange Haft angreife, sondern die zusätzlich verhängten Strafen.
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Mitja-Prozess Uwe K. wird nie wieder freigelassen

Der Mörder des kleinen Mitja muss für den Rest seines Lebens hinter Gitter. Das Landgericht Leipzig hat den 43 Jahre alten Angeklagten Uwe K. zu lebenslanger Haft verurteilt und eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.
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Mitja-Prozess "Werde den mir auferlegten Weg gehen"

Geht es nach Staatsanwaltschaft und Nebenklage, bleibt Uwe K. für die Vergewaltigung und Ermordung des kleinen Mitja den Rest seines Lebens hinter Gittern. K.'s Anwalt aber warb dafür, seinem Mandanten "nicht jede Perspektive zu nehmen".
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Mitja-Prozess Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe

Lebenslange Haft für den mutmaßlichen Mitja-Mörder Uwe K. Das fordert die Staatsanwaltschaft und plädiert für anschließende Sicherheitsverwahrung. Der alkoholisierter Zustand habe Uwe K.s Steuerungsfähigkeit nicht vermindert.
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Mitja-Prozess "Der Junge hatte Panik und Todesangst"

Uwe K. ist voll schuldfähig. Das bestätigt das psychiatrische Gutachten, das vom Mörder des kleinen Mitja angefertigt wurde. Obwohl er stark alkoholisiert war, wusste er genau was er tat, betonte der Gutachter. Die pädophilen Neigungen des Uwe K. seien zudem "sehr ausgeprägt".