Claudia Laube

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Mitja-Prozess "In diesem Verfahren gibt es keine Sieger"

Uwe K. hat unbestreitbar den kleinen Mitja vergewaltigt und getötet, dafür ist er vom Landgericht Leipzig mit dem Urteil "lebenslänglich" bestraft worden. Die gleichzeitig verhängte lebenslange Sicherheitsverwahrung ist aber gar nicht so endgültig, wie sie scheint.
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Mitja-Prozess "Werde den mir auferlegten Weg gehen"

Geht es nach Staatsanwaltschaft und Nebenklage, bleibt Uwe K. für die Vergewaltigung und Ermordung des kleinen Mitja den Rest seines Lebens hinter Gittern. K.'s Anwalt aber warb dafür, seinem Mandanten "nicht jede Perspektive zu nehmen".
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Mitja-Prozess Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe

Lebenslange Haft für den mutmaßlichen Mitja-Mörder Uwe K. Das fordert die Staatsanwaltschaft und plädiert für anschließende Sicherheitsverwahrung. Der alkoholisierter Zustand habe Uwe K.s Steuerungsfähigkeit nicht vermindert.
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Mitja-Prozess Die liebenswürdige Seite des Uwe K.

Uwe K. hat zugegeben, den kleinen Mitja vergewaltigt und erdrosselt zu haben. Doch eine Bestie sei sein Mandant nicht, sagte K.s Anwalt am ersten Prozesstag. Die Strategie der Verteidigung scheint klar: K., ein "gutmütiger" und "liebenswürdiger" Kerl, soll als Opfer unglücklicher Lebensumstände dargestellt werden.