Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des neunjährigen Mitja aus Leipzig hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für Uwe K. gefordert. Zudem beantragte Oberstaatsanwältin Claudia Laube am Freitag anschließende Sicherungsverwahrung für den 43 Jahre alten Angeklagten. Sie ging in ihrem Plädoyer davon aus, dass der mehrfach vorbestrafte Kinderschänder eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Laube stufte Uwe K. als voll schuldfähig ein. Sein Alkoholgenuss am Tattag habe ihn enthemmt, sich jedoch nicht auf seine Steuerungsfähigkeit ausgewirkt. "Er hat das Geschehen in der Hand gehabt", sagte Laube.
Staatsanwaltschaft pocht auf besondere Schwere der Schuld
Die Anklage gegen Uwe K. habe sich in vollem Umfang bestätigt, sagte die Juristin. Darum sei er wegen Mordes, schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung sowie gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen. Laube beantragte, die besondere Schwere der Schuld festzustellen.
Opferanwältin Ina Alexandra Tust schloss sich dem Antrag der Staatsanwältin an. Sie erinnerte an das Leid, das die Ermordung Mitjas über dessen Familie gebracht habe. "Ich glaube nicht, dass Sie sich das vorstellen können", sagte Tust in Richtung des Angeklagten. Im Anschluss stand das Plädoyer seines Verteidigers an. Das Urteil wird am 11. September erwartet.