Der Mörder des neunjährigen Mitja aus Leipzig muss für den Rest seines Lebens ins Gefängnis. Das Leipziger Landgericht verurteilte den 43-jährigen Uwe K. am Dienstag wegen Mordes und Vergewaltigung zu lebenslanger Haftstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung. Außerdem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Der gelernte Maurer hatte gestanden, den Schüler am 22. Februar mit zu sich nach Hause genommen, vergewaltigt und erstickt zu haben. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Gutachter gehen von Wiederholungsgefahr aus
Die Verteidigung hatte dagegen beantragt, über die Sicherungsverwahrung erst später zu entscheiden. Ein Gutachter hatte dem mehrfach einschlägig Vorbestraften pädophile Neigungen attestiert und nicht ausgeschlossen, dass er rückfällig werden könnte, sollte er jemals wieder in Freiheit kommen. Mit dem Urteil ging ein Verfahren um ein Verbrechen zu Ende, das Anfang des Jahres ganz Deutschland entsetzt hatte.
Am 22. Februar 2007 war Mitja auf dem Weg nach Hause verschwunden. Zwei Tage später wurde die geschändete Leiche des Kindes in einer Gartenlaube gefunden. Auf den Besitzer der Laube, Uwe K., war die Polizei nach Hinweisen von Nachbarn aufmerksam geworden, die den Mann auf Fahndungsfotos erkannt hatten. Die Bilder einer Überwachungskamera zeigten den mutmaßlichen Mörder mit seinem späteren Opfer nebeneinander in der Straßenbahn sitzend.
Entschuldigung bei den Eltern
K. floh und konnte fast eine Woche lang einem Großaufgebot der Polizei entkommen, das mit Unterstützung durch Hubschrauber sowie Hunde- und Reiterstaffeln nach ihm suchte. Doch dann fühlte er sich offenbar derart in die Enge getrieben, dass er in der Nacht zum 1. März mit einem Sprung vor eine Straßenbahn versuchte, sich das Leben zu nehmen. Den Unfall überstand er schwer verletzt. In dem Prozess hatte K. sein letztes Wort genutzt, um sich bei den Eltern und Angehörigen seines Opfers zu entschuldigen.