Prozess Mitjas Mörder geht in Revision

Uwe K., der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des kleinen Mitja, hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Sein Verteidiger erklärte, dass K. damit aber nicht die Verurteilung wegen Mordes und die lebenslange Haft angreife, sondern die zusätzlich verhängten Strafen.

Der zu einer lebenslangen Haft verurteilte Mörder des neunjährigen Mitja aus Leipzig hat Revision eingelegt. Es gehe darum, sich die möglichen Rechtsmittel offen zu halten, erklärte sein Verteidiger Malte Heise.

Uwe K. (43) sei vom Urteil des Landgerichts Leipzig nicht überrascht gewesen und ziehe eine Annahme in Erwägung. Diese Frage könne aber erst endgültig entschieden werden, wenn das Urteil schriftlich vorliege. Dafür müssten Fristen eingehalten werden.

K. greift zusätzliche Strafen an

"Er will das Rechtsmittel nicht um jeden Preis", sagte Heise der Deutschen Presse-Agentur DPA. Uwe K. greife nicht seine Verurteilung wegen Mordes und die lebenslange Haft an, sondern lediglich zusätzlich ausgesprochene Strafen wie die Sicherheitsverwahrung.

Der mehrfach vorbestrafte Kinderschänder war wegen Mordes, Vergewaltigung mit sexuellem Missbrauch und vorsätzlicher Körperverletzung zu der höchstmöglichen Strafe verurteilt worden. Neben der lebenslangen Haft ordnete das Gericht eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest.

Uwe K. hatte im Prozess zugegeben, Mitja am 22. Februar missbraucht und dann getötet zu haben. Die Leiche des Neunjährigen war in der Laube seines Mörders entdeckt worden. Uwe K. beendete seine sechstägige Flucht vor einem Großaufgebot der Polizei in der Nacht zum 1. März mit einem Sprung vor eine Straßenbahn, den er schwer verletzt überlebte.

DPA
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